AGB
1 Allgemeines
Bei Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an, wofür festgelegt wird, dass mündlichen und fernmündliche Vereinbarungen und Zusagen erst verbindlich werden, wenn Diese von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers lehnen wir hiermit ausdrücklich ab und sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen haben. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen seitens des Käufers als vereinbart.
2 Angebote
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
3 Auftragserteilung
Aufträge werden von uns zu den am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preisen ausgeführt. Die Preise verstehen sich ab Lager.
4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von
- Deutschland
- EU Ausland
- Schweiz
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, pandemische Auswirkungen) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Sirena GmbH ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Sirena GmbH unverzüglich erstattet.
(3) Sirena GmbH kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Sirena GmbH unverzüglich erstattet.
(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Sirena GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.
5 Günstige Versandart bei Rücksendung
(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.
(2) Die Kosten trägt in der Regel der Käufer. Wenn Sirena GmbH durch Absprache den Versand trägt, ist Sirena zur Wahl des Versandunternehmens berechtigt.
6 Lieferzeit – Lieferstörung
Die Lieferung oder die Bereitstellung der Ware erfolgt in der Regel kurzfristig nach Eingang des schriftlichen Auftrags. Ergeben sich längere Lieferfristen oder werden solche von vornherein vereinbart, teilen wir diese schriftlich mit. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen und die Unmöglichkeit der
Leistungen berechtigen den Käufer nach schriftlicher, angemessener, mindestens 14-tägiger Nachfrist zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer der Auswirkung ganz oder teilweise von unserer Lieferpflicht. Das gilt besonders bei Betriebsstörungen, behinderter Zufuhr von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, fehlender Verlademöglichkeiten, behördlicher Maßnahmen, Streiks und Aussperrung. In solchen Fällen sind wir berechtigt, auch wenn wir uns in Verzug befanden, mit entsprechender Verzögerung zu liefern. Daneben sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder später ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer gegen uns Ansprüche hieraus entstehen würden.
7 Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Sirena GmbH nach eigener Wahl auf Kosten von Sirena GmbH durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) Sirena GmbH leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Sirena GmbH, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Sirena GmbH unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden.
8 Gewährleistung
Der Kunde hat offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu rügen. Ist in dem Vertrag eine gemeinsame Abnahme des Liefergegenstandes vereinbart, so sind offensichtliche Mängel sofort zu rügen. Verborgene Mängel sind entsprechend unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Ist der Besteller Kaufmann, gilt § 377 HGB.
Die Gewährleistungsfrist beginnt im Fall der Vereinbarung einer gemeinsamen Abnahme mit dieser, soweit sie tatsächlich durchgeführt wird, ansonsten mit der Übergabe. Sie beträgt bei neuen Sachen ein Jahr ab Lieferung; dies gilt jedoch nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nach den folgenden Bestimmungen zu:
a) Beruht der Anspruch auf der Verletzung von Leben, von Körper oder Gesundheit, Verletzung von Hauptpflichten, Produkthaftung oder die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
b) Der Verwender ist berechtigt, alle diejenigen Teile oder Leistungen wahlweise unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Zunächst ist dem Verwender stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Besteht nach dem Inhalt des diesen Bedingungen zugrunde liegenden Vertrages kein Recht des Verwenders, Ersatz zu liefern oder ist die Mangelbeseitigung trotz mehrmaliger Nachbesserungsversuche endgültig erfolglos, so kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
c) Schadenersatzansprüche, die dem Kunden wegen Schäden an anderen Sachen als dem Vertragsgegenstand zustehen, sind ausgeschlossen.
Der Verwender übernimmt bei der Lieferung bereits gebrauchter Geräte und Materialien keine Gewährleistung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist (1 Jahr ab Lieferung)
Werden Betriebs- oder Wartungsarbeiten nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalteilen entsprechen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Das Gleiche gilt für die Inbetriebnahme von Windkraft-Anlagen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, muss die Inbetriebnahme durch die SIRENA GmbH oder autorisierte Fachpartner erfolgen. Eigene Anbauteile des Benutzers (Maste, Traversen, Abspannungen, Fundamente, Schwingungsdämpfer/Entkoppler usw.) bedürfen der schriftlichen Freigabe der SIRENA GmbH. Die Wartungsvorgaben der technischen Dokumente der SIRENA GmbH sind bindend. Sofern nichts bestimmt ist, hat der Betreiber Inspektionen und Wartungen nach spätestens 12 Monaten durch eine Fachkraft zu gewährleisten.
9 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sirena GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Sirena GmbH nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden von Sirena GmbH bleibt eine Haftung von Sirena GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Sirena GmbH dar.
(3) Sirena GmbH ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Sirena GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
10 Preise – Zahlung – Zahlungsverzug
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Versand und Zahlungsbedingungen informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, trägt der Käufer. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels
- Vorkasse
- Rechnung
- PayPal
- per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr)
Bei Zahlungsverzug der auch ohne Mahnung eintritt, sind wir berechtigt, Zinsen für die Verzugszeit mindestens in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. MwSt. zu berechnen. Die Zahlung dieser Zinsen ist sofort fällig. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung aller auch bis dahin noch nicht fälligen Außenstände zu verlangen. Weiterhin berechtigt uns der Zahlungsverzug oder das Nichteinlösen eines fälligen Wechsels oder Schecks weitere Lieferungen von der ausreichenden Sicherstellung der Zahlung abhängig zu machen.
11 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen unser Eigentum. Zu Verpfändung, Abtretung und Sicherheitsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam bei Vermischen und / oder Verarbeitung und erstreckt sich alsdann anteilmäßig auf das neue Gesamtprodukt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren, z.B. Gerichtsvollzieher, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu Lasten des Käufers zurückzunehmen.
12 Abtretungsverbot
Der Käufer darf seine Rechte aus einem mit uns abgeschlossenen Kaufvertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
13 Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist der Sitz der Lieferfirma. Es ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Käufer, die Nichtkaufmann sind, mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.
14 Streitbeilegung
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
16 Vertragsänderungen – Unwirksamkeit
Zusätzliche Vereinbarungen zum Kaufvertrag erlangen nur nach Schriftform Gültigkeit. Sollte der eine oder andere Passus der vorgenannten Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine neue Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Formulierung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt. Frühere oder gewohnheitsmäßige Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
17 Datenschutz
Ihre Anschrift wird in unserer EDV-Anlage gespeichert. Bitte teilen Sie uns Anschriftsänderungen mit, damit wir Ihnen aktuelle Informationen und Angebote ohne Verzögerung zustellen können. Ihre persönlichen Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Sofern Sie mit der Anschriftenspeicherung nicht einverstanden sind, veranlassen wir die sofortige Löschung.