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Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen – Ihre Fragen, unsere Antworten

Was bedeutet „0 % MwSt.“ bei Solaranlagen?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren wesentliche Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das heißt: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kaufen Sie Ihre Anlage und das Zubehör ganz ohne Mehrwertsteuer.

Wer kann den Nullsteuersatz nutzen?

Der Vorteil gilt für Betreiber von Photovoltaikanlagen, wenn:

  • Rechnungs- und Lieferadresse sowie der Installationsort in Deutschland liegen,
  • die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines gemeinnützigen Gebäudes installiert wird,
  • die installierte Leistung nicht mehr als 30 kWp beträgt (oder betragen wird).

Wer ist ausgeschlossen?

Gewerbliche Händler, Installateure und Wiederverkäufer.

Diese Gruppen erhalten ihre Rechnung weiterhin mit 19 % MwSt., können diese aber wie gewohnt beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.

Welche Produkte fallen unter den Nullsteuersatz?

Neben Solarmodulen unter anderem:

  • Wechselrichter
  • Batteriespeicher
  • Dachhalterungen
  • Energiemanagement-Systeme
  • Solarkabel und Steckdosen (z. B. Wieland-Steckdose)
  • Backup-Boxen und Notstromlösungen

Warum wurde diese Regelung eingeführt?

Der Gesetzgeber möchte mit dem Nullsteuersatz den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern und PV-Anlagen für Privatkunden günstiger machen.

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ des Bundesfinanzministeriums.

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