Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen – Ihre Fragen, unsere Antworten
Was bedeutet „0 % MwSt.“ bei Solaranlagen?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren wesentliche Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das heißt: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kaufen Sie Ihre Anlage und das Zubehör ganz ohne Mehrwertsteuer.
Wer kann den Nullsteuersatz nutzen?
Der Vorteil gilt für Betreiber von Photovoltaikanlagen, wenn:
- Rechnungs- und Lieferadresse sowie der Installationsort in Deutschland liegen,
- die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines gemeinnützigen Gebäudes installiert wird,
- die installierte Leistung nicht mehr als 30 kWp beträgt (oder betragen wird).
Wer ist ausgeschlossen?
Gewerbliche Händler, Installateure und Wiederverkäufer.
Diese Gruppen erhalten ihre Rechnung weiterhin mit 19 % MwSt., können diese aber wie gewohnt beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
Welche Produkte fallen unter den Nullsteuersatz?
Neben Solarmodulen unter anderem:
- Wechselrichter
- Batteriespeicher
- Dachhalterungen
- Energiemanagement-Systeme
- Solarkabel und Steckdosen (z. B. Wieland-Steckdose)
- Backup-Boxen und Notstromlösungen
Warum wurde diese Regelung eingeführt?
Der Gesetzgeber möchte mit dem Nullsteuersatz den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern und PV-Anlagen für Privatkunden günstiger machen.
Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ des Bundesfinanzministeriums.